Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. EinführungDie HSB-Blendivet GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen, das seine Leistungen Hundezüchtern anbietet. Die Leistungen umfassen die Bereiche: Deckzeitbestimmung, künstliche Besamung, Herstellung und Versand von gekühltem Samen, Herstellung, Lagerung und Versand von Tiefgefriersamen.

    Grundlage für alle Regelungen und Vereinbarungen ist die aktuelle Preisliste von HSB-Blendivet GmbH.

    Im Übrigen gelten folgende Bedingungen:

  2. BegriffsbestimmungenDer Samen, der aus einem Ejakulat gewonnen wird, entspricht einer Charge an Samen. Dieser ist in Verpackungseinheiten (Röhrchen (Vials) oder Pailletten (straws)) abgefüllt. Eine Besamungsdosis ist eine bestimmte Anzahl an Verpackungseinheiten, die bei der Samenübertragung auf eine Hündin verwendet wird.

    Persönliches Depot: Der Hundesamen wird im besitzerspezifischen Depot der HSB-Blendivet gelagert. Die HSB-Blendivet GmbH wird nur auf den persönlichen Auftrag des Besitzers hin Samen aus diesem Depot entnehmen und entweder persönlich übergeben, verschicken, zur Insemination verwenden oder vernichten.

    Informationen zum Depot werden dem Besitzer passwortgesichert online zur Verfügung gestellt: Über das Depot kann sich der Besitzer jederzeit online über seinen persönlichen Account unter www.hundesamenbank.eu informieren. Anfragen zum Depot können nicht telefonisch geklärt werden. Anfragen über E-Mail werden von der HSB-Blendivet GmbH nach Möglichkeit innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Dienstliche Gründe können aber auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

    Unterschied zwischen Samenfreigabe (Semen release) und Eigentumsübertragung (Ownership transfer)

    Samenfreigabe (Semen release): Der Sameneigentümer gibt eine oder mehrere Besamungsdosen zur Übertragung auf eine bestimmte Hündin oder auf eine beliebige Hündin eines bestimmten Eigentümers frei. Er bleibt bis zum Abschluss der Verwendung des Samens (Samenübertragung) verfügungsberechtigt über die entsprechende Samenportion.

    Eigentumsübertragung (Ownership transfer): Der Sameneigentümer überträgt die Eigentumsrechte einer bestimmten Samenmenge auf eine andere Person. Er gibt damit jede Einflussnahme über die zukünftige Samenverwendung ab und verliert die Auskunftsrechte über Samenbestand und –qualität.

    Eigentum des eingelagerten Samens: Die HSB-Blendivet GmbH ist nicht Eigentümer des eingelagerten Samens, sondern verwaltet diesen lediglich treuhänderisch für die Eigentümer. Originär ist der Eigentümer des Rüden auch Besitzer des Samens. Der Eigentümer kann aber auch eine Charge oder Teile einer Charge (üblich ist eine bestimmte Anzahl an Besamungsdosen) verkaufen. Der HSB-Blendivet GmbH wird der Verkauf schriftlich mitgeteilt, woraufhin die neuen Besitzverhältnisse erfasst werden. Die HSB-Blendivet handelt selbst nicht mit dem eingelagerten Samen, sondern erfüllt die Aufträge der Samenbesitzer.

  3. Leistungsüberblick

    1. DeckzeitbestimmungDie Deckzeitbestimmung erfolgt anhand der Bestimmung von Progesteronwerten aus dem Blut der Hündin nach einem standardisierten Verfahren und unterliegt einer tierärztlichen Kontrolle. Sie wird nach den aktuellen Regeln der tierärztlichen Kunst durchgeführt.
    2. Herstellung und Versand von gekühltem SamenDie Herstellung und der Versand von gekühltem Samen erfolgt nach den Regeln der tierärztlichen Kunst und in dem Bemühen, den zeitlichen Vorgaben der Kunden gerecht zu werden; dienstliche/betriebliche Gründe können einen Terminwunsch verhindern. Eine Garantie zur erfolgreichen Samenentnahme und Ankunft des Samens beim Empfänger in befruchtungsfähigem Zustand kann aufgrund der vielfältigen Einflüsse während des Transports und der Unmöglichkeit einer Prognose der Haltbarkeit des Samens vor dem Versand nicht zugesichert werden. Dementsprechend werden auch keine Preisminderungen bei qualitativ schlechtem Samen gewährt.
    3. Herstellung von TiefgefriersamenDer Eigentümer des Rüden oder eine von ihm bevollmächtigte Person stellt den Rüden bei der HSB-Blendivet GmbH vor und dokumentiert mit Unterschrift die Eigentumsverhältnisse. Der Tiefgefriersamen geht automatisch in das Eigentum des Rüdeneigentümers über, sofern dieser keinen anderen ausdrücklich benennt.

      Die Entnahme des Samens und Herstellung des Tiefgefriersamens erfolgt nach den Regeln der tierärztlichen Kunst. Innerhalb einer Woche nach dem Tiefgefriervorgang wird eine Teilprobe des Samens aufgetaut und anhand dieser die Qualität der eingefrorenen Samencharge bestimmt und dem Eigentümer der Samencharge mitgeteilt. Sollte der Eigentümer des Rüden nicht der Eigentümer der Charge sein, hat dieser dennoch das Recht, das Ergebnis der Tiefgefriersamengewinnung abzufragen.

    4. Einlagerung von SamenDie Abfertigung und Annahme der Samenlieferungen erfolgt nach ihrem Eintreffen bei der HSB-Blendivet GmbH in der Reihenfolge ihrer Anmeldung. Dabei stellt der Eigentümer des Rüden (Tierzüchter) sicher, dass der Spendersamen so bei der HSB-Blendivet GmbH während der Dienstzeit eintrifft, dass er nicht an sonstigen Stellen zwischengelagert werden muss. Grundsätzlich sorgt der Tierzüchter für eine ordnungsgemäße Verpackung und Übermittlung in ordnungsgemäßen adäquat gekühlten Situationen. Die HSB-Blendivet GmbH wird, sofern Bedenken hinsichtlich der Übermittlung des Tiersamens und ihre Auswirkung auf den Tiersamen bestehen, dieses dem Tierzüchter unverzüglich gebührenpflichtig mitteilen. Eine unterlassene Mitteilung führt allerdings nicht zu einer Haftung der HSB-Blendivet GmbH. Die Ausführung des übernommenen Auftrags erfolgt durch die HSB-Blendivet GmbH schnellstmöglich unter Berücksichtigung des gelieferten Tiersamens. Die Einlagerung erfolgt nach Wahl der HSB-Blendivet GmbH in eigenen oder fremden geeigneten Aufbewahrungsbehältern. Sofern besondere Situationen zu beachten sind, wird der Eigentümer des Rüden die HSB-Blendivet GmbH unverzüglich schriftlich hierüber unterrichten. Die HSB-Blendivet GmbH wird den eingelagerten Tiersamen nicht auf seine Tauglichkeit hin untersuchen, es sei denn, es erfolgt hierzu ein gesonderter gebührenpflichtiger schriftlicher Auftrag.

      Die HSB-Blendivet GmbH kann den Spendersamen innerhalb seines Gesamtlagers (Eigen- oder Fremdlager) je nach Notwendigkeit umlagern. Hierfür wird sie in ihrer Buchführung vermerken, wo der jeweilige Spendersamen gelagert wurde.

      Die HSB-Blendivet GmbH öffnet die Packung nicht ohne ausdrücklichen Auftrag des Eigentümers des Rüden. Lediglich sofern ein wichtiger Grund vorliegt, wird sie eine Öffnung vornehmen. Dieser wichtige Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn die HSB-Blendivet GmbH berechtigten Anlass zur Annahme hat, dass der Inhalt geprüft werden muss. Nur der Sameneigentümer oder eine von ihm schriftlich legitimierte Person ist berechtigt, Auskunft über den eingelagerten Tiersamen zu verlangen. Die Auskunft kann während der üblichen Geschäftszeit erhalten werden.

    5. Lagerung von TiefgefriersamenDer Samen wird automatisch in die Samenbank der HSB-Blendivet GmbH eingelagert, und es treten die allgemeinen Bestimmungen zur Samenlagerung in Kraft.

      Die Lagerung von Samen erfolgt in einem individuellen Samendepot bei der HSB-Blendivet GmbH. Für diese Lagerung wird ein individueller Depot-Vertrag abgeschlossen.

      Haftungsbegrenzung für den eingelagerten Samen: Die HSB-Blendivet GmbH stellt eine einwandfreie Lagerung des Samens sicher. Bei Verlust des Samens oder bei Unterbrechung der Kühlkette mit Verlust der Befruchtungsfähigkeit des Samens haftet die HSB-Blendivet GmbH bis maximal zu der Summe, die das Herstellen einer Samencharge kostet. Die HSB-Blendivet GmbH haftet nicht für ausgefallene Würfe, die durch Samenverlust in der Zukunft entstanden sein könnten.

    6. Die Auslagerung Die Auslieferung des Samens erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen dem Tierzüchter und der HSB-Blendivet GmbH (schriftliche Anweisung). Nur der Tierzüchter oder die von ihm schriftlich zum Empfang des Samens legitimierte Person ist berechtigt, den Samen in Empfang zu nehmen oder übersandt zu erhalten.
    7. Versand von tiefgekühltem Samen**Transportbehältnisse**:

      Die HSB-Blendivet GmbH stellt für den Versand von tiefgekühltem Samen geeignete Behältnisse zur Verfügung oder verwendet nach individueller Absprache solche Behältnisse Dritter.

      Versandauftrag – Aufträge zum Versand und zur Verwendung von Samen aus dem eigenen HSB-Blendivet-Depot:

      Aufträge zur Verwendung von Samen, der im HSB-Blendivet-Depot gelagert ist, müssen rechtzeitig an die HSB-Blendivet geleitet werden. Sie erfolgen postalisch, per E-Mail oder – so vorhanden – über die passwortgeschützte Mitteilungsfunktion aus dem Online-Account. Die HSB-Blendivet GmbH wird Aufträge innerhalb von 14 Tagen bearbeiten. In Einzelfällen kann die Bearbeitung erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (Beispiele: notwendige Einschaltung des Amtstierarztes bei Samenversand in bestimmte Länder, keine Verfügbarkeit eines Transportbehälters wegen zu hoher Nachfrage oder verzögertem Rücktransport von Transport-Behältern, andere spezielle Importbeschränkungen im Zielland, u. a.).

      Der Versand von Hundesamen aus der HSB-Blendivet GmbH erfolgt ausschließlich zu anderen Hundesamenbanken oder tierärztlichen Praxen. Ein Versand an Privatpersonen wird nicht durchgeführt.

      Beim Versandauftrag muss die Samenbank oder tierärztliche Praxis angegeben werden, an die der Samen verschickt werden soll.

      Beim Versandauftrag muss angegeben werden, ob der Samen im Eigentum des bisherigen Sameneigentümers bleibt, oder das Eigentum auf den Empfänger des Samens wechselt. Falls das Eigentum der verschickten Samenproben wechselt, muss der neue Sameneigentümer benannt werden.

      Eine Samenfreigabe (vgl. 2, Begriffsbestimmungen) ist im Rahmen des Samenversandes von der HSB-Blendivet aus nicht möglich.

      Es ist nicht möglich, Samen bei der HSB-Blendivet GmbH zu bestellen, da diese nicht Sameneigentümerin ist.

      Auftrag durch den Sameneigentümer:

      Der Versand wird durch den Sameneigentümer beauftragt. Er tritt damit auch als Rechnungsempfänger auf. Ein Sameneigentümer kann den Versand einer Samenmenge veranlassen und gleichzeitig eine Eigentumsübertragung beilegen, nach der das Eigentum einer bestimmten Samenmenge wechselt.

      Auftrag durch den Samenempfänger:

      Liegt eine Eigentumsübertragung vor, kann der neue Sameneigentümer (Empfänger des Samens) den Versand beauftragen und als Rechnungsempfänger in Erscheinung treten.

      Auftrag durch eine Samenbank:

      Eine Samenbank kann Samen zur HSB-Blendivet GmbH verschicken und einen Versand zu einer dritten Samenbank beauftragen. Die Eigentumsverhältnisse des Samens müssen der HSB-Blendivet GmbH offengelegt werden. Es bedarf einer individuellen Absprache darüber, wer den Weitertransport bezahlt.

      Durchführung des Transportes:

      Der Samentransport wird nur nach Vorkasse (advance payment only) durchgeführt. Die einzelnen Aufträge werden in der Reihenfolge der eingegangenen Zahlungen durchgeführt. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind die von der HSB-Blendivet GmbH genannten Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

      Die HSB-Blendivet GmbH übernimmt auf Anweisung des Tierzüchters die Versendung des eingelagerten Tiersemens an den ausdrücklich schriftlich angewiesenen Empfänger. Die HSB-Blendivet GmbH wird für die Versendung des Samens Sorge tragen und die Organisation der Beförderung übernehmen. Dabei obliegt es der HSB-Blendivet GmbH, das Beförderungsmittel, den Beförderungsweg und die Auswahl der ausführenden Unternehmer einschließlich Abschluss der erforderlichen Fracht-, Lager und Speditionsverträge, Information und Weisungserteilung an die ausführenden Unternehmer sowie Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders vorzunehmen. Die HSB-Blendivet GmbH übernimmt es dabei, nach Anweisung des Tierzüchters die jeweilige Menge an Tiersamen zu entnehmen, ordnungsgemäß zu verpacken und einem Frachtunternehmen zu übergeben.

  4. Dauer des VertragesDer Lagervertrag wird auf die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende dieses Jahres gekündigt wird.

    Die HSB-Blendivet GmbH ist berechtigt, den Lagervertrag fristlos zu kündigen und sofortige Räumung zu verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, namentlich wenn der Tierzüchter mit der Zahlung des Lagerentgelts für zwei Monate in Rückstand gerät, die Erfüllung des Lagervertrages durch die aufgezählten Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder beeinflusst wird, das Lager und insbesondere die eingelagerten Samen gefährden.

    Ist die HSB-Blendivet GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt, und handelt es sich um wertlos gewordene, verdorbene oder um Samen, die das Lager oder andere Samen zu gefährden geeignet sind, so kann sie die eingelagerten Samen nach vorheriger Androhung unter angemessener Fristsetzung auf Kosten und Gefahr des Tierzüchters vernichten oder vernichten lassen.

  5. Haftung

    1. Die HSB-Blendivet GmbH schuldet die ihr obliegenden Leistungen – die Deckzeitbestimmung, die Herstellung und den Versand von gekühltem Samen, die Herstellung von Tiefgefriersamen, die Einlagerung von Samen, die Lagerung von Tiefgefriersamen, die Auslagerung sowie den Versand von tiefgekühlten Samen – mit der verkehrsüblichen Sorgfalt; sie haftet aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bei allen Tätigkeiten nur, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen und/oder ihre Verrichtungsgehilfen ein Verschulden trifft. Die Haftung ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und von Vorsatz beschränkt. Dabei trifft sie grundsätzlich die Entlastungspflicht. Ist jedoch ein Schaden äußerlich nicht erkennbar gewesen oder kann der HSB Blendivet GmbH die Aufklärung einer Schadensursache nach Lage der Umstände billigerweise nicht zugemutet werden, so haben der Züchter bzw. Empfänger nachzuweisen, dass diese gleichwohl den Schaden schuldhaft verursacht hat.
    2. Die Haftung der HSB-Blendivet GmbH ist ausgeschlossen, wenn der Schaden seine Ursache in der Sphäre des Züchters (Person, Weisung des Züchters oder ihm beauftragter Dritter) und/oder des eingelagerten Samens hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Schaden durch die natürliche Beschaffenheit des Samens, mangelhafter oder fehlender Verpackung, Schädlingsbefall, inneren Verderb, Schwund, Rost, Schimmel, Fäulnis o. ä. verursacht worden ist. Der Ausschluss gilt weiterhin, wenn es sich um einen Schaden am versicherten Samen handelt.
    3. Ansprüche gegen die HSB-Blendivet GmbH wegen Verletzung dieses Vertrages wegen gänzlichen oder teilweisen Verlustes oder Beschädigungen sind ferner ausgeschlossen, wenn
      1. der Tierzüchter oder der Empfänger die Beanstandungen nicht unverzüglich bei Auslieferung der Güter (Samen), bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden unverzüglich nach Entdeckung gegenüber der HSB-Blendivet GmbH schriftlich vorgebracht hat,
      2. ein Schaden durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg und Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, politischer Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstigen bürgerlichen Unruhen, Sabotage, Entziehung oder Eingriffen von hoher Hand oder behördlichen Anordnungen verursacht worden ist und der dadurch entstandene Schaden auch mit Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte. Konnte ein Schaden aus einer der vorgenannten Gefahren entstehen, so wird bis zum Nachweis des Gegenteils angenommen, dass der Schaden daraus entstanden ist.
    4. Beschränkung der Haftung Als ersatzpflichtiger Wert der Güter (Samen) gilt deren gemeiner Wert. Soweit die HSB-Blendivet GmbH haftet, ist die Höhe des von ihr zu leistenden Schadensersatzes insgesamt auf den Wert des ersatzpflichtigen Gutes (Samens) begrenzt. Bei Hundesamen gilt der Herstellungswert (350 € pro Charge).

      Die Haftung der HSB-Blendivet GmbH ist auf den unmittelbaren Sachschaden beschränkt. Für mittelbare Schäden, die nicht am Gut (Samen) selbst entstehen (Vermögensschäden), insbesondere entgangenen Gewinn, haftet die HSB-Blendivet nicht. Hat der Tierzüchter Einwendungen nicht unverzüglich vorgebracht und ist ein Schaden auf die Art der Unterbringung oder der Sicherung der Güter (Samen) zurückzuführen, so ist die Haftung des Lagerhalters gem. § 254 BGB (Mitverschulden des Tierzüchters) beschränkt bzw. ausgeschlossen.

    5. Wegfall der Haftungsausschlüsse Die Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die die HSB-Blendivet GmbH als Lagerhalterin, ihre Mitarbeiter in Ausübung ihrer Verrichtung oder Personen, derer sich die HSB-Blendivet GmbH bei Ausführung ihrer Tätigkeit bedient, vorsätzlich oder leichtfertig in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Gleiches gilt, wenn die genannten Personen den Schaden durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten herbeigeführt haben. Die Beweislast hierfür trifft den Tierzüchter.
  6. Versicherung des Tiersamens (Lagerung und Versand)Die HSB-Blendivet GmbH ist über eine gesonderte Lagerversicherung (Zürich-Versicherungen) gegen Verlust oder Beschädigung des bei ihr eingelagerten Tiersamens bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Besamungsdosis versichert.

    Transporte von Hundesamen versichert die HSB-Blendivet mit 500 Euro pro Besamungsdosis, sofern der Transport bereits an die HSB-Blendivet GmbH bezahlt wurde (Vorkasse, vgl. 3.7. Durchführung des Transportes) und der Transport durch die HSB-Blendivet GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen durchgeführt wurde.

    Darüber hinausgehende Schäden sind von der HSB Blendivet GmbH nur dann zu erstatten, wenn ihr oder einem Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last zu legen sind.

  7. VerjährungDie Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
  8. NebenabredenWeitere Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam werden, werden die Parteien an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  9. Schiedsgericht Bei Streitigkeiten über diesen Vertrag und dessen Ausführung vereinbaren wir ein Schiedsgericht, das nach den Regeln der ZPO den Streit unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte abschließend klärt.

    Das Schiedsverfahren wird eingeleitet, wenn eine der Vertragsparteien ein Scheitern von außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten mitteilt und schriftlich den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt bittet, den Schiedsrichter zu bestimmen, unter Angabe des Streitgegenstandes und des Anspruches. Das Schiedsgericht, das nur aus diesem Schiedsrichter besteht, leitet das Verfahren unverzüglich ein.

Stand: 01.08.2018